26 | 05 | 2012

Achtung! Rechtlicher Hinweis zur Aufstellung von Webcams

Nach dem Urteil des Amstgerichtes Mosbach dürfen keine Webcams aufgestellt werden, die durch geringe Änderungen des Aufnahmewinkels auch andere Hauseingänge aufnehmen können und diese Änderung nicht eindeutig ersichtlich ist. Die Qualität der Bilder wie auch die technischen Möglichkeiten der Webcam sind hier nicht von Belangen.

Jede Webcam die solch einen Aufstellort hat muss entfernt werden, da sonst eine zivilrechtliche Klage wegen Verletzung der Privatsphäre und Herbeiführung eines Überwachungsdruckes droht.

Nach Meinung des Homepagebetreibers betrifft dieses Urteil alle Webcams und andere Aufzeichnungsgeräte, die Bilder außerhalb eines geschlossenen Raumes aufzeichnen.

So ist weiterhin auch eine Aufstellung einer Webcam an einem Fenster selbst wenn diese den Raum aufzeichnet nicht erlaubt, da diese durch nicht von außen ersichtliche Änderung auch die Hauseingänge von Nachbarn aufzeichnen könnte.